Gartenfachberatung kündigt Gartenbegehungen an





Die Gartenfachberatung hat bei der Jahreshauptversammlung am 08.03.2014 angekündigt, dass alle Gärten, die im letzten Jahr bei der bereits erfolgten Gartenbegehung nicht zugänglich waren, noch in diesem Jahr nachträglich inspiziert werden sollen. Diese Begehung überprüft die Gartennutzung im Interesse des Vereins gemäß der Gartenordnung und des Bundeskleingartengesetzes. Es geht also um den vorgeschriebenen Nutzgartenanteil und um die Einhaltung der Baubestimmungen. Alle Gesetze und Regelungen kann man bei Bedarf auf dieser Website finden und nachlesen. Auch die Einhaltung der im Unterpachtvertrag vorgeschriebenen maximalen Heckenhöhe von 1,25m wird vom Bezirksamt verschärft kontrolliert.